14. März 2025 • Aktuelles • BNN-News
Neue Gentechnik ohne Kennzeichnung, Risikoprüfung und Rückverfolgbarkeit könnte bald der Standard sein - ohne, dass wir die Wahl haben! So haben sich heute die Mitgliedsstaaten in der EU positioniert. Umso mehr fordert der BNN den Erhalt strenger Regelungen für Neue Gentechnik und den Schutz gentechnikfreier Produktion.
Die aktuell geplante Aufweichung des EU-Gentechnikrechts für neue gentechnische Methoden (NGT) bedroht Transparenz, Wahlfreiheit und faire Marktbedingungen – zentrale Werte der mittelständischen Bio-Lebensmittelwirtschaft. Die heutige Abstimmung des Ausschusses der Ständigen Vertreter*innen (AStV/COREPER) in Brüssel zeigt: Wichtige Fragen zur Kennzeichnung, Haftung und Koexistenz für gentechnikfrei-arbeitende Unternehmen, für ihre Produkte und die Umwelt bleiben ungeklärt.
Ohne rechtssichere Regelungen zur Kennzeichnung, Risikoüberprüfung und Rückverfolgbarkeit sowie eine eindeutige Absage an die Patentierbarkeit drohen Kontaminationen, rechtliche Unsicherheiten und unfaire Wettbewerbsbedingungen, die Bio-Unternehmen und ihre gesamte Lieferkette massiv unter Druck setzen. Eine lückenlose Kennzeichnung entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist essenziell, um Verbraucher*innenvertrauen und Marktchancen zu sichern. Das Vorsorge- und Verursacherprinzip, Grundprinzipien der EU, dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden.
Als Stimme der mittelständischen Bio-Lebensmittelwirtschaft engagiert sich der BNN intensiv für eine verantwortungsvolle Regulierung neuer Gentechnikverfahren.
Wir fordern:
Mehr zu unserem Engagement: BNN zu Gentechnik
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