Neue Gentechnik: Wahlfreiheit für Verbraucher*innen muss erhalten bleiben

06. Juni 2019 Pressemitteilung

Anlässlich des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 07. Juni 2019 ausgerichteten Forums zu den auch als Genome Editing bezeichneten, neuen gentechnischen Methoden, fordert der Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. (BNN) volle Wahlfreiheit für Verbraucher*innen. Die neuen molekularbiologische Verfahren sind vollständig als Gentechnik einzustufen. Deshalb müssen sie entsprechend gekennzeichnet und der gesetzlich vorgeschriebenen Risikoanalyse unterzogen werden.

„Eine überwiegende Mehrheit der Verbraucher*innen in Deutschland lehnt Gentechnik auf dem Teller vehement ab. Damit alle auch in Zukunft noch frei wählen können was sie essen, muss klar erkennbar sein, ob Produkte mit Hilfe von Gentechnik entwickelt wurden. Dies gilt selbstverständlich auch für die neuen gentechnischen Züchtungsmethoden“, erläutert Elke Röder, Geschäftsführerin Politik und Grundlagen im BNN.

Gentechnik-Befürworter bemühen sich, die Verfahren des Genome Editing zu verharmlosen und aus dem geltenden Gentechnik-Recht herauszuhalten. Das werten die Mitglieder des BNN als Versuch, Gentechnik durch die Hintertür auf den Markt zu bringen. „Die große Ablehnung seitens der Bevölkerung soll umgangen werden, in dem gentechnisch veränderte Produkte nicht mehr als solche gekennzeichnet werden müssen“, so Röder. Die Erfassung durch das Gentechnikgesetz ist notwendig, weil die Techniken sonst ohne die dort festgelegten Regeln eingesetzt werden und Sicherheitsprüfungen entfallen würden. Schon jetzt sind die Richtlinien längst nicht umfassend genug, um mögliche, weitreichende Risiken für Mensch und Natur adäquat bewerten zu können.

2018 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Genome Editing in den Geltungsbereich der EU-Rechtsvorschriften zur Gentechnik fällt und die entsprechenden Risikoprüfungen sowie Genehmigungs- und Kennzeichnungsvorschriften anzuwenden sind.