Qualität & Nachhaltigkeit: Gesetzgebung im Blick

01. März 2022 Aktuelles

Bild der ersten Seite der EU-Öko-Verordnung
Bildquelle: BNN

Die novellierte EU-Öko Verordnung bringt einige Änderungen mit. Die Fachabteilungen der BNN haben die Entwicklungen genaustens im Blick.

Neue Entwicklungen auf Gesetzgebungsebene stehen im täglichen Fokus der Kolleginnen aus dem Team Qualitätsarbeit und Nachhaltigkeit des BNN. Mit Geltungsbeginn der neuen EU-Öko-Verordnung erfolgten entsprechende Anpassungen in der BNN-Sortimentsrichtlinie (wie die Herausnahme der Regeln zu Gehegewild, die nun im neuen EU-Biorecht verankert sind). Wir informieren unsere Mitgliedsunternehmen kontinuierlich über aktuelle Anpassungen, wie beispielsweise zu den Neuerungen in der EU-Bio-Kontrolle und die damit verbundenen Änderungen auf Einzelhandelsebene. An das neue EU-Biorecht angepasst wurden in den letzten Wochen neben der IK-Liste auch die Qualitätsstandards des BNN zu Volldeklaration, Aromen und Orientierungswert. Auch laufende Gesetzgebungsverfahren werden intensiv begleitet.

Folgende Themen, zu denen Gesetze in Vorbereitung sind, standen in den letzten Wochen dabei im Fokus:

Nutri-Score und Lebensmittelkennzeichnung: Hier wird u. a. die Einführung des Nutri-Score bzw. anderer Nährwertkennzeichnungssysteme sowie die Einführung weiterer Pflichten zur Herkunftskennzeichnung diskutiert. Der BNN kritisiert den Nutri-Score als unzureichend und für Bio-Produkte nachteilig (siehe BNN-Positionspapier). Wir verfolgen das Ziel, dass in der Nährwertkennzeichnung detaillierte Angaben berücksichtigt werden und in die Bewertung einfließen. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein,
dass es bei Einführung weiterer Herkunftskennzeichnungspflichten keine doppelten Pflichten für Bio-Produkte geben darf (die EU-Öko-VO sieht bereits die Herkunftskennzeichnung beim EU-Bio-Logo vor).

Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Die in der EU-Öko-VO vorgesehenen Regelungen für zugelassene Mittel zur Reinigung- und Desinfektion in Verarbeitungs- und Lagerstätten werden derzeit u.a. in Projekten und Arbeitsgruppen vorbereitet. Der BNN setzt sich auf allen Ebenen im Sinne der Unternehmen ein: Zu beachten ist, dass den Unternehmen weiterhin Mittel zur Verfügung stehen, um den hygienischen Anforderungen gerecht zu werden. Außerdem sollten die Regeln leicht umsetzbar sein und nicht auf Informationen beruhen, für die keine eindeutige Deklarationspflichten existieren. Zudem fehlt seitens der EU-Kommission weiterhin eine Klarstellung des
Anwendungsbereiches der Regelungen.

Lieferketten: Der BNN hat die Forderung nach einem nationalen Lieferkettengesetz sowie einer europaweiten Regelung unterstützt und eine soziale und ökologische Ausrichtung des EU-Binnenmarktes gefordert.

Importe: Hier geht es um die Benennung von Risikoprodukten aus Drittländern, für die besondere Kontrollanforderungen gelten sollen. Der BNN setzt sich dafür ein, dass diese Produkte unbedingt nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien auszuwählen sind, für mehr Sicherheit und Verhältnismäßigkeit.

Zudem sind bereits Gesetzesvorschläge und -initiativen angekündigt u.a. zu Gentechnik, Bio-Salz, Bio-Heimtierfutter, Bio-Kontrolle in der Außer-Haus-Verpflegung und die Initiative der EU „Sustainable Food System“. Auch diese wird der BNN im Interesse seiner Mitglieder begleiten.