BNN fordert praxistaugliche Umsetzung des Verpackungsrechts

22. Juni 2026 Aktuelles Stellungnahme

Der BNN e.V. begrüßt die Ziele der europäischen Verpackungsverordnung, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf bei der nationalen Umsetzung. In einer Stellungnahme zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz fordert der BNN e.V. praxisgerechte Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen der Bio-Branche.

Mit dem geplanten Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) soll die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Ziele der europäischen Regelung - weniger Verpackungsabfälle und eine stärkere Kreislaufwirtschaft - werden vom Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. ausdrücklich unterstützt. Gleichzeitig sieht der BNN e.V. bei der nationalen Umsetzung erheblichen Anpassungsbedarf, um zusätzliche Bürokratie und unnötige Doppelstrukturen zu vermeiden.

Aus Sicht des BNN betrifft dies insbesondere die vorgesehene Verlagerung regulatorischer Pflichten auf Handelsunternehmen. Während bislang vor allem Hersteller für Registrierungen, Systembeteiligungen und Mengenmeldungen verantwortlich sind, könnten künftig vermehrt Handelsunternehmen diese Aufgaben übernehmen müssen, insbesondere beim Bezug von Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder aus Drittländern. Für viele Bio-Unternehmen, die überwiegend kleine und mittlere Betriebe sind, würde dies einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Die Unternehmen müssten Verpackungsdaten zahlreicher Lieferanten beschaffen, prüfen und fortlaufend aktualisieren. Gleichzeitig würden Hersteller mit wiederkehrenden Anfragen verschiedener Handelspartner belastet, obwohl die relevanten Daten bereits vorhanden sind. Hinzu kommen Risiken durch Mehrfachmeldungen, unterschiedliche Datenstandards und zusätzliche Kosten für die Umsetzung neuer Prozesse. Besonders kritisch bewertet der BNN e.V. außerdem die vorgesehenen Kennzeichnungspflichten für importierte verpackte Waren aus Drittländern.

Der BNN e.V. appelliert deshalb an den Gesetzgeber, die nationalen Gestaltungsspielräume konsequent zu nutzen. Aus Sicht des BNN e.V. sind die Anerkennung bestehender Registrierungen innerhalb der EU, verhältnismäßige Nachweis- und Kennzeichnungspflichten sowie ausreichende Übergangsfristen zentrale Voraussetzungen für eine praxistaugliche Umsetzung. Nur wenn Umweltziele und praktikable Verwaltungsstrukturen zusammengedacht werden, kann die Transformation hin zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft erfolgreich gelingen.

Die vollständige Stellungnahme hier lesen.