Sortiments-
richtlinien

Die BNN-Sortimentsrichtlinien geben Bio-Fachhandel und Verbraucher*innen gleichermaßen Sicherheit, denn sie stehen für ein ganzheitlich-ökologisches Sortiment – auch über die EU-Öko-Verordnung hinaus.

Bewusste Verbraucher*innen – Erste Anlaufstelle Bio-Fachhandel

Bio-Läden und Bio-Supermärkte sind die ersten Anlaufstellen für Verbraucher*innen, die ökologisch erzeugte Lebensmittel sowie ausgewählte Drogerie- und Non-Food-Artikel schätzen, die nach ökologischen und nachhaltigen Qualitätsstandards erzeugt werden.

Nicht jede Einkaufsstätte, die sich als Bio-Laden bezeichnet, verkauft ausschließlich ökologisch zertifizierte Lebensmittel und Alltagsprodukte. In manchen Geschäften finden Verbraucher*innen auch ein gemischtes Sortiment aus bio-zertifizierten und konventionellen Lebensmitteln. 

Die EU-Öko-Verordnung ist das Grundgesetz für bio–zertifiziert landwirtschaftliche Erzeugnisse, die als Lebensmittel, Futtermittel oder Saatgut mit der Bezeichnung „ökologisches“ oder „biologisches“ Produkt gehandelt werden. Produkte, die den gesetzlichen Anforderungen genügen, werden mit dem europäischen (oder deutschen) Bio-Siegel gekennzeichnet. Naturkosmetik oder ökologische Reinigungsmittel hingegen erfasst das europäische Bio-Recht nicht.   

BNN-Sortimentsrichtlinien: Höchster Standard für Bio-Läden und Verbraucher*innen

Gemeinsam mit Naturkost Süd e.V. hat der BNN bereits 1999 eine Leitlinie geschaffen, der Verbraucher*innen Orientierung gibt, welcher Bioladen ein Vollsortiment an ökologisch hochwertigen Produkten bietet: Die BNN-Sortimentsrichtlinien. Sie umfasst mit ihren Anforderungen Produkte wie beispielsweise Wildfisch, Naturkosmetik und ökologischer Wasch-, Putz-, und Reinigungsmitteln, Sortimentsbereiche, die über die EU-Öko-Verordnung hinaus gehen. 

Im Zentrum steht dabei das gemeinsame Verständnis einer umweltschonenden, naturnahen Erzeugung und Verarbeitung über alle Wertschöpfungsstufen hinweg.

Die Vorteile für den Bio-Läden: Geprüftes Sortiment – 100% konsequent  

Für Einzelhändler*innen entfällt durch die Sortimentsrichtlinien mühsames Prüfen der Qualität einzelner Artikel und bietet zugleich die Möglichkeit der Profilierung und Abgrenzung. 

Gleichzeitig entsteht für Verbraucher*innen mit den Sortimentsrichtlinien Sicherheit und eine Orientierungshilfe für die Auswahl ganzheitlich-ökologischer Produkte.

Bio-Fachgeschäfte in BNN e.V. und Naturkost Süd e.V. verpflichten sich, ihr Sortiment an den Richtlinien auszurichten und alle zwei Jahre von unabhängigen und qualifizierten Expert*innen prüfen zu lassen. Geschäfte, die die Sortimentskontrolle erfolgreich durchlaufen haben, erhalten ein Zertifikat und haben Zugriff auf attraktive Kommunikationsmaterialien, um ihr Engagement für ihre Kundschaft sichtbar zu machen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Tessa Javornik

Referentin Qualitätsarbeit

javornik@n-bnn.de
+49 (0)30 / 847 12 24-45

BNN-Sortimentsrichtlinien: Qualitätsmaß vom Bio-Fachhandel für den Bio-Fachhandel

Die Entwicklung der Sortimentsrichtlinien liegt in den Händen eines Lenkungsgremiums, das sich aus Einzelhandelsmitgliedern des Naturkost Süd e.V. und des BNN e.V. zusammensetzt und von einem/einer Mitarbeiter*in des BNN-Qualitätsteams koordiniert wird. 

Die Architekt*innen der SRL wissen also, worauf es im praktischen Einzelhandelsalltag ankommt, und bauen das Regelwerk zielgerichtet auf und aus. Zudem werden immer auch aktuelle Forschungsstände berücksichtigt sowie fachspezifische Expert*innen hinzugezogen. 

Das Lenkungsgremium der Sortimentsrichtlinien setzt sich derzeit aus den folgenden Personen zusammen: 

  • Ernst Härter (Naturkost Süd, Vorsitzender)

  • Gunther Weiss (Alnatura, Stellvertr. Vorsitzender)

  • Jürgen Opper (Kraut & Rüben Bioladen)

  • Monika Demgen (Biomarktgemeinschaft eG)

  • Gerhard Bickel (ebl-naturkost)