Volldeklaration

 

Auf nahezu allen Produkten, die im Bioladen angeboten werden, finden Bio-Kund*innen eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Auflistung sämtlicher Zutaten. Vor allem Allergiker*innen profitieren von der kompletten Transparenz im Naturkostfachhandel, denn sie erkennen, welche für sie möglicherweise kritischen Zutaten in einem Produkt enthalten sind.

Deklaration laut Lebensmittelrecht

Das Lebensmittelrecht weist hier einige Lücken auf, die mit der BNN-Volldeklaration geschlossen werden. Die Vorschriften der Lebensmittelinformationsverordnung (EG) Nr. 1169/2011 (LMIV) entsprechen u.a. in den Bereichen Deklarationspflicht von zusammengesetzten Zutaten, tierischen Fetten und Aromen nicht den hohen Ansprüchen der Naturkostbranche.

BNN-Beschluss zur Volldeklaration

Die Volldeklaration besagt, dass alle eingesetzten Zutaten auszuweisen sind. Dies gilt insbesondere für zusammengesetzte Zutaten wie Kräuter- und Gewürzmischungen sowie für Zusatzstoffe. Zusätzlich muss bewusst zugegebener Alkohol in einem Lebensmittel leicht auffindbar "in Vol%“ gekennzeichnet sein.

Damit geht die Volldeklaration über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und bietet den Kundinnen und Kunden im Naturkostfachhandel eine größere Transparenz.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Tessa Javornik

Referentin Qualitätsarbeit

javornikn-bnn.de
+49 (0)30 / 847 12 24-45

Das Angebot in den Bio-Fachgeschäften unterscheidet sich bezüglich Transparenz der eingesetzten Zutaten deutlich von den Bio-Sortimenten im konventionellen Handel. Vor allem Kund*innen mit einer Allergie oder Unverträglichkeit profitieren von der kompletten Transparenz im Naturkostfachhandel, denn sie erkennen, welche für sie möglicherweise kritischen Zutaten in einem Produkt enthalten sind. Die Volldeklaration entspricht zudem den Erwartungen der Mehrzahl der Kund*innen im Naturkostfachhandel.