BNN begrüßt Verschiebung des Entwurfs der „Green Claims“-Richtlinie

30. November 2022 Pressemitteilung Stellungnahme

Kathrin Jäckel, Geschäftsführerin des BNN kommentiert die Entscheidung der EU-Kommission, die ursprünglich für heute geplante Veröffentlichung des Entwurfs zur „Green Claims“-Richtlinie zu verschieben.

Berlin, 30.11.2022: Kathrin Jäckel, Geschäftsführerin des Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. kommentiert die Entscheidung der EU-Kommission, die ursprünglich für heute geplante Veröffentlichung des Entwurfs zur „Green Claims“-Richtlinie (Richtlinie zu umweltbezogenen Angaben) zu verschieben. Zentraler Bestandteil des ursprünglichen Entwurfs der „Green Claims“-Richtlinie war der „Product Environmental Footprint“ (PEF). Der BNN hatte bereits in einer Pressemitteilung vom 21.10.22 diesbezügliche Pläne der EU-Kommission im Rahmen der Debatte um die Einführung einer Nachhaltigkeitskennzeichnung von Lebensmitteln stark kritisiert.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung der EU-Kommission, die Veröffentlichung der „Green Claims“-Richtlinie vorerst zu verschieben. Dies bietet die Chance, den „Product Environmental Footprint“ (PEF) als Basis für die Bewertung von Nachhaltigkeit hinsichtlich seiner Sinnhaftigkeit für die Bewertung von Lebensmitteln zu überprüfen.

Der PEF ist nicht geeignet, die Umweltleistung von Agrar- und Lebensmittelprodukten adäquat zu bewerten. Bei der Anwendung auf tierischen Produkten produziert der PEF irreführende Ergebnisse – je intensiver die Haltungsform des Tiers ist, desto besser bewertet der PEF diese. Denn es handelt sich beim PEF um ein effizienzbasiertes Modell, das v. a. den Ertrag pro Fläche positiv bewertet. Dementsprechend würden beispielsweise Eier von Hühnern in Käfighaltung besser abschneiden als Eier aus Freilandhaltung, die wiederum besser als Bio-Eier bewertet würden. Bei pflanzlichen Produkten hingegen macht der PEF keine Unterscheidung zwischen Produkten einer Produktkategorie möglich. So würde ein Apfel aus nachhaltiger Produktion die gleiche Bewertung erhalten, wie ein Apfel aus nicht-nachhaltiger Produktion. Den Verbraucher*innen würde durch PEF lediglich klar werden, dass ein Stück Fleisch weniger nachhaltig ist, als beispielsweise ein Apfel. 

Mit echter Nachhaltigkeitskennzeichnung von Lebensmitteln hat der PEF nicht viel gemeinsam. Aus Sicht des BNN braucht es ein Label, das der Komplexität von Nachhaltigkeit gerecht wird und zugleich leicht verständlich ist. Beides zu vereinen und dabei kein Greenwashing zu betreiben, das gelingt bislang nur dem Planet-Score.“

Hintergrund:

Die EU-Kommission plant, bis Ende 2023 konkrete Vorgaben für ein einheitlich geregeltes und transparentes Nachhaltigkeitslabel zu entwickeln. Ziel ist es, die Verbraucher*innen in die Lage zu versetzen, sich besser für nachhaltige Lebensmittel entscheiden zu können. Außerdem möchte die EU-Kommission so zukünftig Greenwashing bei Nachhaltigkeitskennzeichnungen verhindern. Die EU-Kommission hatte ursprünglich angekündigt, heute einen Entwurf für die „Green Claims“-Richtlinie zu veröffentlichen. Darin sollte ursprünglich der „Product Environmental Footprint“ (PEF) als Rahmen für die neue Kennzeichnungspolitik vorgeschlagen werden.

Hier finden Sie die BNN-Pressemitteilung vom 21.10.2022