Neue Gentechnik: Petition fordert Kennzeichnungspflicht, Wahlfreiheit und Risikoprüfung

01. Dezember 2022 Aktuelles Position

Übergabe der Petition gegen die Deregulierung des Gentechnikrechts vor dem Bundeskanzleramt
BÖLW

Ein breites Bündnis hat heute die 420.757 Unterschriften der Petition gegen die Deregulierung des Gentechnikrechts vor dem Bundeskanzleramt übergeben. Der BNN unterstützt die Petition.

Mehrere Vertreter*innen aus Organisationen und Verbänden aus Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Land- und Lebensmittelwirtschaft übergaben heute die Unterschriften der Petition „Nicht hinter unserem Rücken – kein Freifahrtschein für neue Gentechnik in unserem Essen!“ an die Parlamentarischen Staatssekretärinnen Dr. Bettina Hoffmann (Bundesumweltministerium) und Dr. Manuela Rottmann (Bundeslandwirtschaftsministerium).

Die Petition fordert die gegenwärtigen Regelungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auch für neue Gentechnikverfahren beizubehalten. Eine Lockerung der Regeln könnte dazu führen, dass neue GVO ohne unabhängige Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht auf den Saatgut- und Lebensmittelmarkt kommt. Die klare Forderung: Vorsorgeprinzip, Risikoprüfungen, Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Kennzeichnungspflicht müssen erhalten bleiben.

BNN unterstützt Petitionsforderungen

„Eine klare Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher lehnt Gentechnik in ihrem Essen ab“, sagte BNN-Geschäftsführerin Kathrin Jäckel bereits zum Start der Petition im Juni dieses Jahres: „Wenn die EU ihre eigenen Grundsätze des bisherigen EU-Gentechnikrechts aufweichet, handelt sie damit ausdrücklich gegen die Interessen der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher.“ 

Fast die gesamte europäische Landwirtschaft ist frei von Gentechnik. Dies ist ein wichtiger Erfolgsfaktor und entspricht der breiten Ablehnung von Gentechnik in der Gesellschaft. Damit auch Bio-Herstellerunternehmen und Bio-Fachhandelsunternehmen weiterhin die Gentechnikfreiheit garantieren können, braucht es deshalb unbedingt eine Kennzeichnungspflicht und valide Nachweismethoden. 

Der BNN unterstützt die Petition seit Beginn – unter anderem auch mit seiner breit angelegten Öffentlichkeitsarbeit und zahlreichen Mitgliederinformationen. Insgesamt wurde sie EU-weit von über 50 Organisationen aus Umwelt-, Verbraucherschutz sowie Land- und Lebensmittelwirtschaft getragen. 

Die Kernforderungen der Petition:  

  • Auch neue GVO müssen so gekennzeichnet werden, dass Verbraucherinnen, Bauern, Züchterinnen und Unternehmen aus Handel und Verarbeitung sie jederzeit erkennen und vermeiden können.
  • Auch neue GVO müssen weiterhin entsprechend dem EU-Vorsorgeprinzip einer Risikoprüfung und -bewertung unterzogen werden.
  • Rückverfolgbarkeit und Nachweisverfahren müssten eine Zulassungsvoraussetzung für GVO bleiben, ebenso die Rückholbarkeit. Wer GVO auf den Markt bringt, muss für Risiken und Folgeschäden haften.
  • EU, Bund und Länder müssen mehr Forschung zu Umwelt-, Biodiversitäts- und Gesundheitsrisiken neuer GVO, zu ihren sozio-ökonomischen Auswirkungen sowie zur Entwicklung genereller Nachweisverfahren fördern.
  • Um eine vielfältige, klimafreundliche und sozial gerechte ökologische und bäuerliche Landwirtschaft voranzubringen, sollten vor allem Forschung und Weiterentwicklung von bewährten und wirksamen gentechnikfreien agrarökologischen Methoden gefördert werden.