02. Juni 2022 • Aktuelles • Position
Die EU-Kommission will das europäische Gentechnikrecht aufweichen. Der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. ruft deshalb zur Unterzeichnung der Petition „Kein Freifahrtschein für neue Gentechnik in unserem Essen!“ auf.
Die EU-Kommission will das europäische Gentechnikrecht aufweichen. Die Folge: Pflanzen, die mithilfe neuer Verfahren gentechnisch verändert werden, könnten zukünftig ohne unabhängige Risikoprüfung und ohne Kennzeichnungspflicht auf den Lebensmittelmarkt gelangen. Die Wahlfreiheit für Verbraucher*innen sowie Lebensmittelunternehmen würde damit abgeschafft werden. Der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. ruft deshalb zur Unterzeichnung der Petition „Kein Freifahrtschein für neue Gentechnik in unserem Essen!“ auf.
„Eine klare Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher lehnt Gentechnik in ihrem Essen ab“, sagt BNN-Geschäftsführerin Kathrin Jäckel: „Wenn die EU ihre eigenen Grundsätze des bisherigen EU-Gentechnikrechts aufweichet, handelt sie damit ausdrücklich gegen die Interessen der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Nicht nur die Wahlfreiheit von Verbraucher*innen würde abgeschafft. Auch die Unternehmen der Bio-Branche von der Erzeugung über die Herstellung bis zum Handel wären von einer Deregulierung existenziell bedroht. Die EU-Öko-Verordnung, die EU-weit den gesetzlichen Standard für Bio vorgibt, lässt ganz grundsätzlich keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu.
„Die Bundesregierung hat sich wichtige Ziele gesetzt: 30 Prozent Öko-Landbau bis 2030 und eine Stärkung der gesamten Wertschöpfungskette von Bio-Lebensmitteln. Ein Freibrief für Gentechnik in unseren Lebensmitteln würde im Widerspruch zu diesen Zielen stehen. Die wirtschaftliche Existenz von mehr als 35.000 landwirtschaftlichen Ökobetrieben und über 15.000 verarbeitenden Betrieben, Importeuren und Handelsunternehmen der Bio-Wirtschaft allein in Deutschland stünde infrage“, warnt Jäckel. „Bio steht für gesunde und nachhaltig hergestellte Lebensmittel. Der Verzicht auf Gentechnik gehört ebenso dazu, wie der Verzicht auf synthetische Pestizide und Kunstdünger.“
Vorsorgeprinzip, Risikoprüfungen, Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Kennzeichnungspflicht dürfen deshalb auch nicht für neue Gentechnikverfahren aufgeweicht werden. Auch neue Gentechnik ist Gentechnik – das hat der EuGH bereits 2018 zutreffend bestätigt.
Deshalb rufen die Verbände der biologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft gemeinsam dazu auf: Setzen Sie sich dafür ein, dass Sie auch in Zukunft selbst bestimmen können, was auf Ihren Teller kommt – unterzeichnen Sie die europaweite Petition: https://www.boelw.de/gvopetition
Hintergrund:
Die Europäische Kommission sendet bereits seit einiger Zeit eindeutige Signale, das europäische Gentechnikrecht vor dem Hintergrund neuer Gentechnikverfahren wie CRISP/Cas aufweichen zu wollen. Ende April veröffentlichte sie eine öffentliche Konsultation, um Unternehmen, Interessensträgern und Bürger*innen nach ihrer Meinung zur zukünftigen Gentechnik-Regulierung zu befragen. Der Fragebogen für die Konsultation ist allerdings voreingenommen: Die Fragen sind einseitig formuliert, mögliche Risiken der neuen Verfahren werden ausgeblendet und Versprechen von angeblichen Vorteilen für Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz wurden von Lobbygruppen unkritisch übernommen. Bis zum zweiten Quartal 2023 soll ein Gesetzesvorschlag der Kommission vorliegen.