10. Januar 2020 • Pressemitteilung
Seit dem 1. Januar 2020 gilt: Kassenbon-Pflicht für jeden Einkauf. Aus Sicht des Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V., der sich intensiv für Nachhaltigkeit und nachhaltiges Wirtschaften einsetzt, ist die Einführung einer Kassenbon-Pflicht kontraproduktiv.
„Die Pflicht jeden Beleg auszudrucken, stellt eine zusätzliche und unnötige Umweltbelastung dar und widerspricht den Nachhaltigkeitsprinzipien. Für die Bioläden bedeutet auch die kommunikative Vermittlung einer solchen Vorschrift an die Kund*innen eine erhebliche Belastung“, so Kathrin Jäckel, BNN-Geschäftsführerin Kommunikation und Markt.
Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen müssen Einzelhändler*innen seit Jahresbeginn bei jedem Verkauf einen Beleg drucken – ob die Kund*innen es wollen oder nicht. Das soll Steuerhinterziehung bekämpfen. Das Ziel an sich mag sinnvoll sein, das Mittel dazu ist mehr als fragwürdig, denn es ist zu erwarten, dass durch die neue Verordnung der Papierverbrauch signifikant steigen wird.
Gerade den Kund*innen des Biofachhandels ist es besonders wichtig, ihren Alltag nachhaltig zu gestalten und das stellt die neue Verordnung infrage. Viele Mitglieder des BNN haben bereits vor der Gesetzesänderung auf den so genannten Ökobon umgestellt. Der Ökobon kommt ohne chemische Zusatzstoffe aus und besteht aus umweltfreundlich hergestelltem Papier aus Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft.
„Der nachhaltige Umgang mit endlichen Ressourcen liegt unseren Mitgliedern am Herzen. Die Umstellung auf den Ökobon ist die nachhaltigste Lösung für die Umsetzung dieser Verordnung. Zudem bietet der Biofachhandel durch den Ökobon seinen Kund*innen auch einen echten Gesundheitsvorteil“, ergänzt Elke Röder, BNN-Geschäftsführerin Politik und Grundsatzfragen.
Im Gegensatz zu konventionellen, Bisphenol-haltigen Bons darf der Ökobon mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Zudem kann dieser im Altpapier statt mit dem Restmüll entsorgt werden.