Mehrwertsteuersenkung konsequent an ökologische Kriterien knüpfen!

13. Juni 2022 Aktuelles Stellungnahme

Haupteingang des UBA Dessau-Roßlau Quelle: Martin Stallmann / Umweltbundesamt

Mit der Forderung nach einem ökologischen Entlastungspaket über eine Mehrwertsteuerbefreiung hat das Umweltbundesamt Fakten geschaffen. Nach Auffassung des BNN weist der Vorschlag in die richtige Richtung, geht aber nicht weit genug.

Stellungnahme des Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. anlässlich des vom Umweltbundesamt vorgestellten Entlastungsmodell „Keine Steuer auf Obst und ÖPNV“:

Das Umweltbundesamt (UBA)erkennt die Zeichen der Zeit: Mit der Forderung nach einem ökologischen Entlastungspaket über eine Mehrwertsteuerbefreiung hat Deutschlands zentrale Umweltbehörde Fakten geschaffen. Nach Auffassung des BNN weist der Vorschlag in die richtige Richtung, geht aber nicht weit genug.

 

"Was umweltfreundlich ist, sollte günstiger werden, was umweltschädlich ist, darf der Staat nicht länger mit zu niedrigen Steuern subventionieren", forderte der Präsident des Bundesamtes, Dirk Messner, vergangene Woche. Seine Behörde möchte die Verbraucher*innen angesichts der steigenden Lebensmittelpreise beim Einkauf von Obst und Gemüse durch eine Null-Mehrwertsteuer entlasten – und gleichzeitig mehr Nachhaltigkeit fördern. Bereits im April begrüßte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir eine Mehrwertsteuerbefreiung auf Obst und Gemüse.

Auch der BNN erkennt in der Mehrwertsteuer ein großes Lenkungspotenzial, um eine gesunde und ökologisch nachhaltige Ernährung in der Bevölkerung zu fördern. Allerdings sollten Politik und Behörden dabei die Erzeugung von Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs genauer in den Blick nehmen. Ökologisch erzeugte Lebensmittel und Produkte schützen Boden, Wasser sowie Artenvielfalt und dienen damit Umwelt und Gemeinwohl in besonderem Maße.

Deshalb fordert der BNN die Mehrwertsteuer für pflanzliche Bio-Lebensmittel und Naturwaren zu streichen. Bei tierischen Produkten wie Milch, Käse, rohen Hühnereiern oder Fleisch sollte sich der Mehrwertsteuersatz daran orientieren, wie ökologisch nachhaltig sie erzeugt wurden: Tierische Lebensmittel aus zertifiziert biologischer Erzeugung und den damit garantierten hohen Tierhaltungsstandards sollten weiterhin mit 7 Prozent besteuert werden. Der Mehrwertsteuersatz von Tierprodukten aus konventioneller Erzeugung sollte hingegen auf 19 Prozent angehoben werden. Das schafft unmittelbar Anreize für eine nachhaltige sowie gesunde Ernährung und kommt dem erklärten Ziel der Bundesregierung zugute, die Bio-Wertschöpfungskette insgesamt zu stärken.

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