09. August 2023 • Aktuelles • Position • Stellungnahme
BNN-Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahren zur Aktualisierung des Mindeststandards für recyclinggerechtes Verpackungsdesigns (Entwurf der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR))
Als Verband vertreten wir Hersteller, Groß- und Einzelhändler der Biobranche. Den Entwurf für den neuen Mindeststandard und die damit verbundenen Änderungen haben wir zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich heißen wir als Verband, der sich gemeinsam mit seinen Mitgliedern intensiv mit nachhaltiger Verpackung beschäftigt, einen Ansatz gut, der das Recycling fördert, was bedeutet,
- dass Verpackungen recycelfähig sein müssen,
- dass die benötigte Recyclinginfrastruktur zur Verfügung steht
- dass es einen funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe gibt.
Der Entwurf enthält einige Punkte, zu denen wir uns gerne äußern möchten:
Grundsätzlich sehen wir mit dem Entwurf das Versagen auf Seiten des Recyclings und des Marktes auf die Hersteller abgewälzt. Hersteller, die aus Gründen der Recycelbarkeit bei der Wahl ihrer Verpackungen auf Monomaterialien umgestiegen sind, werden nicht belohnt, sondern müssen nun aufwändige und teure Einzelnachweise führen und das einzig deshalb, weil die entsprechenden Materialien noch nicht in ausreichender Menge recycelt werden, obwohl das technische Know-How vorhanden ist. Welche Lenkung bei der Wahl der „richtigen“ Verpackung soll hier erzielt werden? Das Problem kann auf diese Weise nicht gelöst werden, denn es gibt zwar auf der einen Seite ein Abstrafen durch Nichtanerkennen der Recycelbarkeit, auf der anderen Seite aber keinen aufgezeigten Lösungsweg.
Indes ist Rezyklat aktuell teurer als Neukunststoff, was dazu führt, dass Recyclingunternehmen schließen müssen, weil sich ihr Geschäft nicht lohnt, obwohl mit der PPWR bis 2030 der Einsatz von Rezyklat massiv erhöht werden soll. Die Stellschrauben liegen folglich woanders. So sollte Neukunststoff höher besteuert werden als Rezyklat.
Auf den Mindeststandard bezogen fordern wir, dass der Umstieg auf gut recycelbare Materialien, die nur deshalb nicht als „recycelfähig“ gelten, weil die Kapazitäten und/oder der Markt derzeit nicht vorhanden sind, belohnt und nicht bestraft wird und hierfür somit kein Einzelnachweis erforderlich wird.