Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen

09. August 2023 Aktuelles Position Stellungnahme

Weißes Symbol für Recyling (drei Pfeile) auf grünem Hintergrund

BNN-Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahren zur Aktualisierung des Mindeststandards für recyclinggerechtes Verpackungsdesigns (Entwurf der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR))

Als Verband vertreten wir Hersteller, Groß- und Einzelhändler der Biobranche. Den Entwurf für den neuen Mindeststandard und die damit verbundenen Änderungen haben wir zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich heißen wir als Verband, der sich gemeinsam mit seinen Mitgliedern intensiv mit nachhaltiger Verpackung beschäftigt, einen Ansatz gut, der das Recycling fördert, was bedeutet,

- dass Verpackungen recycelfähig sein müssen,

- dass die benötigte Recyclinginfrastruktur zur Verfügung steht

- dass es einen funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe gibt.

Der Entwurf enthält einige Punkte, zu denen wir uns gerne äußern möchten:

  1. Für bedenklich halten wir die Definition von faserbasierten Verpackungen unter 6.17. Laut dieser Definition kann eine Verpackung, die zu 49% nicht aus Papier besteht, als faserbasierte Verpackung bezeichnet werden.
  2. Für Verpackungen, für die es im aktuellen Mindeststandard lediglich eine Empfehlung für einen Einzelnachweis gibt, müssen nach dem neuen Entwurf Einzelnachweise zur Recyclingfähigkeit vorgelegt werden (z. B. PP-Folien > DINA 4; PE- und PP-Folien < DINA 4). Dies ist, zumindest, was die DIN-A4-Grenze angeht, fragwürdig, da diese laut Aussagen von Recyclingunternehmen als überholt gilt. Nach Stand der Technik können mittlerweile auch kleine Formate (bis Größe von Bonbon-Papier) sortiert und recycelt werden. Dass dies aktuell noch nicht flächendeckend geschieht, hat ökonomische Ursachen.
  3. Mit dem Einzelnachweis muss sich der Inverkehrbringer von seinem dualen System nachweisen lassen, dass die lizenzierte Verpackungsmenge auch tatsächlich einem hochwertigen werkstofflichen Recycling zugeführt wird. Hier stellt sich die Frage, ob ausreichend große Äquivalenzmengen für alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen vorhanden sein werden und wie die Rückmeldungen der Dualen Systeme in der Praxis aussehen werden. Bekommt, wer als erstes bei seinem dualen System den Nachweis einfordert, diesen noch, wer später folgt, dem wird womöglich bescheinigt, dass die gleiche Verpackung nicht recycelbar ist? Das wäre absurd und würde auch keinesfalls dem Ziel dienen, die Recyclingfähigkeit zu erhöhen oder das Recycling zu fördern.
  4. Wenn die Inverkehrbringer von Lebensmitteln jeweils Einzelnachweise von ihren Entsorgern erbringen müssen, würden für manche Verpackungsarten oder -materialien, die von mehreren Lebensmittelherstellern verwendet werden, mehrfach Einzelnachweise erstellt (für jede Anwendung). Das erzeugt unnötige Kosten und bringt keinen Mehrwert. Sinnvoller wäre es, wenn die Einzelnachweise von den Verpackungsherstellern angefordert werden könnten, die diese dann an die Lebensmittelhersteller mitliefern würden (bei Folie wäre das nur möglich, wenn nur das Material und nicht die Größe einbezogen würde, siehe Punkt 2).

Grundsätzlich sehen wir mit dem Entwurf das Versagen auf Seiten des Recyclings und des Marktes auf die Hersteller abgewälzt. Hersteller, die aus Gründen der Recycelbarkeit bei der Wahl ihrer Verpackungen auf Monomaterialien umgestiegen sind, werden nicht belohnt, sondern müssen nun aufwändige und teure Einzelnachweise führen und das einzig deshalb, weil die entsprechenden Materialien noch nicht in ausreichender Menge recycelt werden, obwohl das technische Know-How vorhanden ist. Welche Lenkung bei der Wahl der „richtigen“ Verpackung soll hier erzielt werden? Das Problem kann auf diese Weise nicht gelöst werden, denn es gibt zwar auf der einen Seite ein Abstrafen durch Nichtanerkennen der Recycelbarkeit, auf der anderen Seite aber keinen aufgezeigten Lösungsweg.

Indes ist Rezyklat aktuell teurer als Neukunststoff, was dazu führt, dass Recyclingunternehmen schließen müssen, weil sich ihr Geschäft nicht lohnt, obwohl mit der PPWR bis 2030 der Einsatz von Rezyklat massiv erhöht werden soll. Die Stellschrauben liegen folglich woanders. So sollte Neukunststoff höher besteuert werden als Rezyklat.

Auf den Mindeststandard bezogen fordern wir, dass der Umstieg auf gut recycelbare Materialien, die nur deshalb nicht als „recycelfähig“ gelten, weil die Kapazitäten und/oder der Markt derzeit nicht vorhanden sind, belohnt und nicht bestraft wird und hierfür somit kein Einzelnachweis erforderlich wird.

Hier finden Sie den Entwurf zum Download als PDF