14. Januar 2019 • Aktuelles
Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland das so genannte „Verpackungsgesetz“: Viele Einzelhändler*innen haben sich mit dem Thema bereits vertraut gemacht, trotzdem treten noch häufig Fragen zur konkreten Umsetzung im Einzelhandel auf.
Als Unterstützung und Handreichung hat der BNN ein Merkblatt erstellt, das die relevanten Vorschriften aus dem Gesetz zusammenfasst und erklärt. Zu finden sind dort außerdem die vom BNN entworfenen Logos zur Mehrweg- und Einwegkennzeichnung und Hinweise auf deren Verwendung. Mit diesen Logos möchte der BNN die Einzelhändler*innen zusätzlich unterstützen und die hohe Mehrwegquote im Fachhandel für Kund*innen noch deutlicher machen. Zusätzlich zeigt die schematische Darstellung „Gewusst wie“ ein konkretes Vorgehen für die Auszeichnung am Regal.