09. Juli 2024 • Aktuelles
Der Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. fordert mehr Zeit und Hilfe für Erzeuger*innen in Drittländern, damit sie sich auf die neuen Regeln der EU-Öko-Verordnung einstellen können – und Importe nicht gefährdet werden.
Mit der neuen EU-Öko-Verordnung, die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, folgen ab dem 01. Januar 2025 grundlegende Änderungen bei der Bio-Kontrolle von Importen aus Drittländern. Das bisherige System nach der alten EU-Öko-Verordnung, das Kontrollstellen in Drittländern als gleichwertig anerkennt, wird durch das sogenannte Konformitätsprinzip ersetzt: Das bedeutet, dass die dort ansässigen Öko-Kontrollstellen zukünftig bei der Bio-Zertifizierung direkt die Regelungen der neuen EU-Öko-Verordnung anwenden müssen.
Dazu müssen die bisher von der EU anerkannten Öko-Kontrollstellen in Drittländern von der EU neu zugelassen werden. Da dieser Prozess noch im Gange ist, ist eine rechtzeitige und flächendeckende Umstellung auf das Konformitätssystem bis zum 1. Januar 2025 nicht realisierbar. Denn nachdem die Öko-Kontrollstellen ihre neuen Zulassungen erhalten haben, müssen auch die Produzent*innen der Drittländer nach den neuen Vorgaben zertifiziert werden. Dies sorgt für Ungewissheit bei der Planung von zukünftigen Bio-Importen sowohl bei Herstellungs- und Handelsunternehmen in der EU als auch bei den Produzent*innen in Drittländern.
Für Erzeuger*innengruppen von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Drittländern, die große Teile der EU-Importwaren (wie Kaffee, Bananen und Kakao) produzieren, stellt die Umstellung eine besondere Herausforderung dar. Diese müssen nach den Vorgaben der neuen EU-Öko-Verordnung nun auch feste Kriterien hinsichtlich ihrer Gruppenstruktur erfüllen, um weiterhin als sogenannte Unternehmer*innengruppen nach EU-Öko-Standard zertifiziert werden zu können. Nach diesen Kriterien benötigen die Unternehmergruppen z. B. zwingend eine Rechtsperson und dürfen nicht mehr als 2.000 Mitglieder umfassen. Einige Erzeuger*innengruppen in Drittländern erfüllen diese neuen Kriterien bisher noch nicht und deren Umsetzung ist mit erheblichem zeitlichem Aufwand und Mehrkosten verbunden.
Der BNN begrüßt, dass die EU-Kommission beabsichtigt, die Übergangsphase bis zum 15. Oktober 2025 zu verlängern, in der Bio-Zertifikate nach der Äquivalenzanerkennung weiter gültig sind. Dennoch sehen wir weiterhin die Gefahr, dass bis dahin viele Betriebe in Drittländern und insbesondere die Erzeuger*innengruppen nicht die erforderlichen Anpassungen vornehmen können, was zu einer Importlücke für Biolebensmittel aus Drittländern führen könnte.
„Wir appellieren daher an die EU-Kommission, die aktuellen Gegebenheiten bei der Umstellung zu berücksichtigen und die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern sowie die Erzeuger*innengruppen bei der Umstellung aktiv zu unterstützen. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine Importlücke entsteht und die Versorgung mit Biolebensmitteln aus Drittländern weiterhin gewährleistet bleibt“, sagt Kathrin Jäckel, Geschäftsführerin beim Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V.