Kosten

Die Allgemeinkosten zur Unterhaltung der Koordinationsstelle für das BNN-Monitoring finanzieren die Teilnehmenden mit einem gestaffelten jährlichen Festbetrag (die Bezugsgröße ist jeweils der Vorjahresumsatz an Obst und Gemüse). Die Kosten für die Pestizidanalysen rechnen die Teilnehmenden des Monitoring-Systems direkt mit den Laboren ab.

Die Analysenhäufigkeit pro Unternehmen wird in Anlehnung an dessen Obst- und Gemüse-Umsatz des Vorjahres festgelegt. Jedem Unternehmen wird der jährliche (maximale) Analysekostenanteil mitgeteilt. Für Neuteilnehmende wird dieser Anteil bei konkreter Interessenbekundung errechnet.

Es wird für das BNN-Monitoring Obst & Gemüse zur Refinanzierung der Datenbank pro Teilnehmer-Unternehmen einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Jahresbeitrags (zzgl. USt) auf Basis der ersten Umsatzmeldung erhoben.

Der Jahresbeitrag berechnet sich bei der aktuellen Teilnehmendenzahl wie folgt (zzgl USt):

Der Jahresbeitrag berechnet sich bei der aktuellen Teilnehmendenzahl wie folgt:

  • Jahresumsatz bis 3 Mio. Euro: 4.600 Euro bzw. 2.300 Euro für BNN-Mitglieder

  • Jahresumsatz > 3 Mio. bis 6 Mio. Euro: 5.400 Euro bzw. 2.700 Euro für BNN-Mitglieder

  • Jahresumsatz > 6 Mio. bis 12 Mio. Euro: 6.740 Euro bzw. 3.370 Euro für BNN-Mitglieder

  • Jahresumsatz > 12 Mio. bis 24 Mio. Euro: 8.960 Euro bzw. 4.480 Euro für BNN-Mitglieder

  • Jahresumsatz > 24 Mio. bis 48 Mio. Euro: 12.185 Euro bzw. 6.092 Euro für BNN-Mitglieder

  • Jahresumsatz > 48 Mio. bis 96 Mio. Euro: 15.720 Euro bzw. 7.860 Euro für BNN-Mitglieder

  • Jahresumsatz > 96 Mio.: 19.980 Euro bzw. 9.990 Euro für BNN-Mitglieder

Sollte die Teilnehmendenzahl sinken, wird der Fixbetrag unabhängig vom Jahresumsatz um einen einheitlichen Betrag je Teilnehmenden angehoben. Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Obst- und Gemüse-Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres, der der Koordinierungsstelle mitzuteilen und auf Anforderung zu belegen ist. Diese Informationen werden streng vertraulich behandelt. Jeder Teilnehmende erteilt dem BNN ein Sepa-Lastschrift-Mandat für den halbjährlich zu leistenden Fixbetrag. Das Lenkungsgremium Monitoring ist berechtigt, jährlich eine Anpassung des Jahresbeitrages an die Kosten durchzuführen.

Eigenanalysen

Es besteht für die Unternehmen die Möglichkeit, eigene Analysen in den Datenpool einzubringen. Wer sich dazu entschließt, kann die Kosten auf die eigenen Gesamtanalysekosten anrechnen lassen. Es gelten dabei folgende Bedingungen:

1. Das Gutachten wird unmittelbar nach Abschluss der Analyse der Koordinationsstelle zur Verfügung gestellt.

2. Das Ergebnis wird wie ein "normales" Ergebnis behandelt (Veröffentlichung, Gegenprobe, etc.).

3. Die Analyse muss von einem durch den BNN anerkannten Labor durchgeführt werden, damit die Vergleichbarkeit der Analysen gewährleistet ist.

4. Es darf kein Gutachten derselben Charge vorliegen.

Es werden max. 25 Prozent der Analysen als Eigenanalysen pro Jahr angerechnet.